Fachärzte für Kinderheilkunde & Jugendmedizin

Dr. med. C. Aschendorff
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  Allergologie
Gabriele C. Putzehl
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Erstickungsanfall oder Verschlucken (Aspiration)


Bitte bewahren Sie Ruhe!

Tritt bei einem ansonsten beschwerdefreien Kind plötzlich Atemnot oder krampfartiger Husten auf, so ist dies oftmals auf das Verschlucken von Fremdkörpern zurückzuführen. Weitere Symptome wären pfeifende Atemgeräusche und in einigen Fällen auch Blauverfärbung der Haut.

 

Verhalten im Fall von rasch zunehmender Atemnot und Blauverfärbung:

Solange sich der Fremdkörper noch in den Luftwegen befindet, darf keinesfalls eine Beatmung erfolgen!

Säuglinge:
Legen Sie den Säugling mit dem Gesicht nach unten auf Ihren Unterarm; Ihre Hand hält dabei das Gesicht des Kindes. Achten Sie darauf, dass der Kopf tief gehalten wird. Halten Sie mit dem Zeigefinger Ihrer Hand den Mund des Säuglings geöffnet.
Schlagen Sie nun mit der Handfläche der anderen Hand fünfmal kräftig auf den oberen Rückenbereich des Kindes bzw. zwischen die Schulterblätter.

Kleinkinder:
Setzen oder knien Sie sich hin und legen Sie das Kind mit dem Gesicht nach unten auf Ihre Oberschenkel, sodass der Kopf des Kindes über die Knie herabhängen kann.
Schlagen Sie nun mit der Handfläche der anderen Hand fünfmal kräftig auf den oberen Rückenbereich des Kindes bzw. zwischen die Schulterblätter.

Sollten die oben genannten Maßnahmen keinen Erfolg haben, legen Sie das Kind auf den Rücken und komprimieren Sie den Brustkorb des Kindes im Bereich der unteren Brustbeinhälfte fünfmal (in etwa vergleichbar mit einer Herzdruckmassage).

Rufen Sie die Rettungsleitstelle für Krankentransport: 1 92 22
Sollte kein anderer Helfer anwesend sein, informieren Sie die Rettungsleitstelle erst nach Durchführung der Soforthilfe!

Bitte beachten: Konsultieren Sie in jedem Falle einen Arzt! Es kann vorkommen, dass die Symptome zwar nachlassen, der Fremdkörper sich jedoch immer noch in den Atemwegen befindet. Oftmals ist eine Spiegelung der Atemwege (Bronchoskopie) erforderlich.

Bitte achten Sie grundsätzlich darauf, kleine Gegenstände wie Plastik- und andere Spielzeugteile, Nüsse, Münzen oder kleine Lebensmittelstückchen außer Reichweite Ihrer Kinder aufzubewahren, bis diese ihr 5.-6. Lebensjahr erreicht haben!

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Kinderarzt Braunschweig